Forschungsprojekt Kaffeemaschine
Eine Kaffeemaschine als Forschungsgegenstand? Ja selbstverständlich – in Zeiten smarter Haushaltsgeräte sind die neuen Generationen von Kaffeevollautomaten ein lohnendes Untersuchungsobjekt gerade auch für einen juristischen Lehrstuhl und gerade auch für Forschungsstelle und Lehrstuhl für Verbraucherrecht (v/o Zivilrecht IX). Wie es dazu kam, erklären wir unter Kaffee und (Rechts)Wissenschaft.
Kaffeemaschinen der hier betrachteten Art sind vernetzte Geräte – kurz IoT-Geräte – und als Haushaltsgegenstände in vielerlei Hinsicht rechtlich spannend: Welches Vertragsnetzwerk steht eigentlich hinter Erwerb und Nutzung einer solchen Kaffeemaschine? Welche verbraucherrechtlichen Besonderheiten stellen sich bei Vertragsschluß und Vertragsabwicklung und ggf. auch im Anschluß daran? Wen treffen welche datenschutzrechtlichen Pflichten? Welche produkt- und IT-sicherheitsrechtlichen Fragen sind zu beachte? Und wie funktioniert das alles rechtlich an einem Arbeitsplatz gegebenenfalls auch im Kontext von Bring your own Device? Gibt es lebensmittelrechtliche Vorgaben, die es zu beachten gilt? Zahllose Rechtsfragen wirf eine Kaffeemaschine also auf. Viele davon stehen aber für entsprechende Fragen in anderen Kontexten und bei anderen Konsumgütern und Maschinen.
Ziel unseres Projekts „Kaffeemaschine“ ist es, sich zunächst den aufgeworfenen juristischen und später auch technischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen nachzuspüren und Lösungen für diese Fragen vorzuschlagen, die sich vielfach auch jenseits der Kaffeemaschine verwerten lassen. Im Mittelpunkt steht die Neugier: Wie funktioniert unsere Kaffeemaschine?